Privatpraxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Anja Arlt
Psychologische Psychotherapeutin 
(Tiefenpsychologie, Psychoanalyse)

Kostenübernahme und Kosten

Im Folgenden erfahren Sie, wie die Kosten für Ihre ambulante Psychotherapie übernommen werden können:

Für Privatversicherte, Versicherte über die Heilfürsorge oder Beihilfe

Hier erfolgt die Abrechnung der Kosten immer mit Ihnen persönlich. Ist eine ambulante Psychotherapie indiziert, werden die Kosten der Behandlung in der Regel und je nach Ihrem gewählten Tarif von dem Versicherungsträger übernommen. Die Art und der Umfang können jedoch stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher vor dem Erstgespräch über Ihre jeweiligen Bedingungen bei Ihrer Versicherung.
 

Folgende Fragen sollten Sie dabei vorab klären: 

  • Werden psychotherapeutische Behandlungen in Ihrem Versicherungstarif übernommen? Wenn ja, gibt es ein maximales Kontingent an Behandlungsstunden, die übernommen werden?
  • Zu welchem Zeitpunkt, müssen Sie eine ambulante Psychotherapie bei der Versicherung beantragen?
  • Wie erfolgt die Beantragung dieser? Gibt es Formulare, die genutzt werden müssen? Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig?
  • Ist vor Therapiebeginn ein Bericht an einen Gutachter nötig?

 

Mein Honorar orientiert sich an der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den seit 01.07.2024 geltenden Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Unter Umständen wird nur ein Teil des Honorars von Ihrem Versicherungsträger übernommen. Die möglicherweise entstehende Differenz muss dann von Ihnen privat getragen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vorher bei Ihrer Krankenversicherung. 

Für gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, d. h. ich kann die Kosten einer ambulanten Psychotherapie bei gesetzlich Krankenversicherten nicht direkt über die gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. 

Finden Sie keinen Therapieplatz bei einem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten? Dann besteht die Möglichkeit eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.

 

Hierfür sind einige Voraussetzungen nötig, wobei ich Sie gerne unterstütze, indem ich Ihnen die Bedingungen erkläre und Ihnen auf Wunsch entsprechende Formulare als Vordruck zukommen lasse. 

 

Es ist parallel sinnvoll, vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob diese die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V übernehmen und wie Sie erfolgreich Ihren Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.

 

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung oft eine Einzelfallentscheidung darstellt.

 

 

Was ist vorab noch wichtig zu wissen:

  • Der Antrag auf Kostenerstattung muss immer vor Beginn der Psychotherapie und von Ihnen selbst gestellt werden. Ich kann das Antragsverfahren nur unterstützend begleiten, ggf. ist dafür ein Erstgespräch von Nöten, welches Sie selbst zahlen müssten. 
  • Beachten Sie bitte, dass in der Regel kein Erstattungsanspruch für Kosten, die vor der Entscheidung der Krankenkasse über den Kostenübernahmeantrag anfallen, besteht.
  • Sollte die Krankenkasse nicht die vollen Kosten übernehmen, müssten Sie einen Teil dieser selbst tragen.

Für Selbstzahler

Möchten Sie aus persönlichen Gründen eine Psychotherapie selbst finanzieren, können Sie sich gern bei mir melden. 

 

Ferner stellt die psychologische Beratung in meiner Praxis eine Leistung auf Selbstzahler-Basis dar.
 

Bei meinem Honorar orientiere ich mich an der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den seit 01.07.2024 geltenden Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. 
 

Psychotherapie und psychologische Beratung als außergewöhnliche Belastung und Coachings als Weiterbildungsmaßnahme können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder Ihrer Steuerberatungskanzlei erfragen. 
 

Terminabsagen und Ausfallhonorar

 

 

Ausfall eines Termins

Ich bitte Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. 

 

Ausfallhonorar

Für Termine, die Sie nicht 48 Stunden vorher absagen, stelle ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung. Hier bitte ich um Ihr Verständnis. 

Hinweis: Das Ausfallhonorar stellt keine Leistung der Gebührenordnung dar und ist damit nicht erstattungsfähig.

So erreichen Sie mich:

Adresse:

Bautzner Straße 34/36

01099 Dresden

E-Mail:

pt.a.arlt@protonmail.com 

01578/4566434

Telefonische Erreichbarkeit:

montags zwischen 10 und 11 Uhr

 

 

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