Im Folgenden erfahren Sie, wie die Kosten für Ihre ambulante Psychotherapie übernommen werden können:
Hier erfolgt die Abrechnung der Kosten immer mit Ihnen persönlich. Ist eine ambulante Psychotherapie indiziert, werden die Kosten der Behandlung in der Regel und je nach Ihrem gewählten Tarif von dem Versicherungsträger übernommen. Die Art und der Umfang können jedoch stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher vor dem Erstgespräch über Ihre jeweiligen Bedingungen bei Ihrer Versicherung.
Folgende Fragen sollten Sie dabei vorab klären:
Mein Honorar orientiert sich an der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den seit 01.07.2024 geltenden Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Unter Umständen wird nur ein Teil des Honorars von Ihrem Versicherungsträger übernommen. Die möglicherweise entstehende Differenz muss dann von Ihnen privat getragen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vorher bei Ihrer Krankenversicherung.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, d. h. ich kann die Kosten einer ambulanten Psychotherapie bei gesetzlich Krankenversicherten nicht direkt über die gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Finden Sie keinen Therapieplatz bei einem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten? Dann besteht die Möglichkeit eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Hierfür sind einige Voraussetzungen nötig, wobei ich Sie gerne unterstütze, indem ich Ihnen die Bedingungen erkläre und Ihnen auf Wunsch entsprechende Formulare als Vordruck zukommen lasse.
Es ist parallel sinnvoll, vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob diese die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V übernehmen und wie Sie erfolgreich Ihren Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung oft eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Was ist vorab noch wichtig zu wissen:
Möchten Sie aus persönlichen Gründen eine Psychotherapie selbst finanzieren, können Sie sich gern bei mir melden.
Ferner stellt die psychologische Beratung in meiner Praxis eine Leistung auf Selbstzahler-Basis dar.
Bei meinem Honorar orientiere ich mich an der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den seit 01.07.2024 geltenden Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.
Psychotherapie und psychologische Beratung als außergewöhnliche Belastung und Coachings als Weiterbildungsmaßnahme können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder Ihrer Steuerberatungskanzlei erfragen.
Terminabsagen und Ausfallhonorar
Ausfall eines Termins
Ich bitte Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.
Ausfallhonorar
Für Termine, die Sie nicht 48 Stunden vorher absagen, stelle ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung. Hier bitte ich um Ihr Verständnis.
Hinweis: Das Ausfallhonorar stellt keine Leistung der Gebührenordnung dar und ist damit nicht erstattungsfähig.
Bautzner Straße 34/36
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01578/4566434
montags zwischen 10 und 11 Uhr
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